HAUSVERWALTUNG
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Die Immobilienverwaltung ist sehr umfangreich und splittet sich in verschiedene Bereiche auf.

Eine Hausverwaltung wird für Mietshäuser oder einzelne beauftragt und bevollmächtigt. Sie beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um kleinere Wohneinheiten oder größere Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekte handelt. Unter einem „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, die sich um eigene oder fremde Häuser und Wohnungen kümmert, diese verwaltet und die Abrechnungen erstellt.

Die Hausverwaltung kann nicht mit einem Hausmeister gleichgestellt werden. Dieser ist nur beispielsweise beim Eigentümer, der Hausverwaltung oder einem Dienstleister angestellt.Er übt größtenteils kleinere Handwerkerleistungen, Überwachungstätigkeiten, Gartenarbeiten oder Ähnliches aus. Die Hausverwaltung kümmert sich dagegen um verwaltungsmäßige Tätigkeiten sowie die Betreuung von Mietern und Eigentümern.

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung)

Der WEG-Verwalter verwaltet gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern nach § 20 Abs. 1 WEG Wohnungseigentumsgesetz. Das Gemeinschaftseigentum beinhaltet sowohl das Grundstück, als auch die gemeinschaftlichen Einrichtungen, Gebäudeteile und Anlagen zum Gebäude, die kein Sondereigentum oder Eigentum Dritter nach § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz sind.

 

Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung ist die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnng in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die entsprechend beauftragte Hausverwaltung übernimmt für den jeweiligen Eigentümer die kaufmännische sowie die technische Betreuung der Eigentumswohnung. WEG und Sondereigentumsverwaltung müssen nicht zwingend vom gleichen Verwalter betreut werden. Die konketen Aufgaben werden im Verwaltervertrag nach § 665 BGB geregelt.

 

Mietverwaltung

Eine Hausverwaltung betreut Mietshäuser oder Mietwohnungen aus dem eigenen Bestand oder für den jeweiligen Eigentümer. Meistens sind es Mehrparteien- oder vermietete Einfamilienhäuser. Bei der Hausverwaltung handelt es sich hierbei überwiegend um administrative Tätigkeiten. Auch hier werden die Aufgabenbereiche in einem Mietverwaltervertrag geregelt.

 

Objektverwaltung

In der Objektverwaltung, auch Facility-Management, Liegenschaftsverwaltung oder Objektbetreuung genannt, wird die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden sowie deren technische Anlagen und Einrichtungen bezeichnet. Die Aufgabenbereiche werden ebenfalls in einem Verwaltervertrag geregelt.

 

Gewerbeimmobilienverwaltung

Hier werden Immobilien verwaltet, die überwiegend gewerblichen Zwecken dienen und auch als solche genutzt werden. Dies können auch Behörden oder öffentliche Unternehmen sein. Es handelt sich hier grundsätzlich um Immobilien für das nichtproduzierende Gewerbe. Bei der Vermietung einer solchen Immobilien gibt es im Gegensatz zu Mietwohnungen oder Mietshäusern keine gesetzliche Grundlage. Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

 

 

Gesetzliche Grundlagen






Hausverwaltung Bongartz

Inhaberin: Britta Bongartz

Telefon: +49 (0)2427 909117

Mobil: +49 (0)179 9475211

Mail: info@immobilien-bongartz.de


 

 

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