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Hinweis
zum Geldwäschegesetz
Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem
Geldwäschegesetz (GwG), gemäß §
2 Absatz 1 Nr. 10 GwG. Seit einigen Jahren gilt in
Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem
Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet,
bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden
festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis,
dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor
Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben
haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug
notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen
zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis
und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung
dieser gesetzlichen Auflagen. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Informationsflyer
des IVD!
Ein wichtiger Hinweis
des Immobilienverbandes IVD:
Wir empfehlen Ihnen, den Maklervertrag mit Ihrem Immobilienmakler
immer schriftlich abzuschließen. In diesem Vertrag
sollten Sie im Original ergänzen, dass Sie Ihren
Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages
vorgelegt haben und der Immobilienmakler davon eine
Kopie gefertigt und zu seinen Akten genommen hat.
Immobilienverband
Deutschland IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter
und Sachverständigen e.V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin, Tel. (030) 2
75 72 60, Fax (030) 27 57 26 49, info@ivd.net, www.ivd.net.
Helfen Sie dem Immobilienmakler dabei, seine gesetzlichen
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen,
und legen Sie Ihren Personalausweis bei Abschluss
des Maklervertrages oder bei dem Termin im Büro
des Immobilienmaklers vor.
Immobilienverband IVD
„Wenn der Immobilienmakler
Sie nach dem Personalausweis fragt...“
Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause. Sie sind an
dem Kauf einer Immobilie interessiert und arbeiten
mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie
sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis
fragt? Sollten Sie bei der Immobiliensuche in diese
Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES
richtig gemacht. Nach dem Geldwäschegesetz müssen
Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem
mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag
zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler
verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer
Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis
festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler
prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen
Interesse oder für einen Dritten handelt. Diese
Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler
bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden
abschließen. Damit Sie einen Überblick
über die Pflichten der Immobilienmakler nach
dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der Immobilienverband
IVD diese Informationen zusammengestellt.
Das Geldwäschegesetz
sieht vor:
» Der Vertragspartner ist zu identifizieren
(Kenne deinen Kunden – Know-Your-Customer-Prinzip)
» Dies geschieht durch Einsichtnahme in den
Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht
in das Handelsregister
» Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit,
Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende
Behörde sind zu vermerken
» Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform,
Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung
sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler
verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen
» Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises
oder des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall
ausreichend
» Es sind Informationen über den Geschäftszweck
einzuholen
» Es ist abzuklären, ob der Kunde für
sich oder für einen Dritten handelt
» Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind
fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren
» Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die
im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere
Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich
zu überwachen. |
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