Wir
erfüllen unsere Hausverwaltertätigkeiten
mit größter Sorgfalt und in unparteilicher
Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere
Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes
§27, der allgemein anerkannten kaufmännischen
Grundsätze und Anwendungen unter Einhaltung der
Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir
uns als Hausverwaltungsunternehmen verpflichtet haben.
Die
Tätigkeit der Hausverwaltung Bongartz ist auf
die Verwaltung Wohnungseigentum und Mietverwaltung
gerichtet. Für die Erfüllung gelten ausschließlich
die abgeschlossenen Verwalterverträge sowie die
gesetzlichen Vorgaben für Hausverwalter.
Durch Inanspruchnahme der Hausverwaltertätigkeit
kommt der Verwaltervertrag mit dem Kunden zustande
und wird schriftlich fixiert.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen
Verkehr mit unseren Auftraggebern ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen"
zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung
und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten
Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten
mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit
gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte
Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen
zu erteilen.
Vertragswidriges
Verhalten seitens des Auftraggebers berechtigt den
Verwalter zum Ersatz für dessen entstandenen
sachlichen und zeitlichen Aufwand. Der Ersatz für
den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung
vereidigter Sachverständiger.
Der Verwalter hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
Die Teilnahme ist zwingend erforderlich. Der Termin
ist dem Verwalter vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten
rechtzeitig mitzuteilen. Des Weiteren ist dem Verwalter
eine Vertragsabschrift der Verträge und aller
sich darauf beziehenden Nebenabreden auszuhändigen,
sofern diese nicht vom Verwalter selbst im Auftrag
des Auftraggebers erstellt worden sind.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen
aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verwalters. Gerichtsstand
ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat,
der Sitz des Verwalters.
Abweichungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwalters
wirksam. Nebenabreden gelten ebenfalls nur bei schriftlicher
Vereinbarung. Wir weisen diesbezüglich nochmals
ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung für
Privatpersonen hin. (Ausgenommen der Verträge,
die innerhalb unserer Geschäftsräume stattfinden.)
Ombudsmann
Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach
§ 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit
Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater
Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach
Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
(VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können
u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern
des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
beigelegt werden.
Die Hausverwaltung Bongartz ist Mitglied im IVD und
aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber
der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben,
wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren
bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Hausverwaltung
Bongartz grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb
und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B.
weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten
Sie unter https://www.ombudsmann-immobilien.net.
Mit
der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle
im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat
sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert.
Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich,
der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere
Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf
finden Sie auf der Internetseite
der Ombudsstelle.
Online-Streitbeilegung
gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform
zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier
finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Bezüglich eines Objektes ist die Hausverwaltung
Bongartz auf die Auskünfte der Eigentümer
und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben kann somit keine
Haftung übernommen werden. Darüber hinaus
kann die Hausverwaltung Bongartz für Objekte
keine Gewähr übernehmen und für die
Liquidität nicht haften. Die in unseren Angeboten
enthaltenen Angaben basieren somit auf den uns erteilten
Informationen der Auftraggeber. Wir bemühen uns,
über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
können wir aber nicht übernehmen.
Hausverwaltung
Bongartz |